Generell müssen die Airline oder der Reiseveranstalter für eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung sorgen, ob per Flugzeug, Bus oder Bahn. Passagiere können diese telefonisch oder am Schalter des Unternehmens im Flughafen organisieren lassen.
Wer direkt am Flughafen auf spontanen Ersatz warten will, hat nach zwei Stunden Wartezeit laut EU-Verordnung Anspruch auf eine angemessene Verpflegung, und die Möglichkeit zu telefonieren oder eine E-Mail zu verschicken.
Falls sich die Reise um mehr als fünf Stunden verzögert, kann das Flugticket zurückgegeben werden. Die Kosten werden erstattet. Damit entfällt der Anspruch auf Ersatzbeförderung.
Sollte die Reise nicht am gleichen Tag fortgesetzt werden können, muss die Airline oder der Veranstalter eine Hotelübernachtung übernehmen.