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Seit Mittwoch stehen zwei Männer wegen des Tragens blauer Hemden mit dem Symbol der Freien Deutschen Jugend (FDJ) vor Gericht. Sie sollen die Hemden am Mauergedenktag, dem 13. August 2012, in Mitte bei einer Demonstration getragen haben.
In der Verhandlung geht um die Frage, ob das Tragen eines FDJ-Hemdes ein Straftatbestand wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole ist. Die FDJ war – anders als die DDR-Jugendorganisation - im Jahr 1954 verboten worden.
Beitrag von Norbert Siegmund











