
November 2013 - Energie-Volksentscheid, Altanschließer-Verträge und zwei Traditionskinos
Zwar stimmen knapp 600.000 Menschen und damit die große Mehrheit der Teilnehmer für eine kommunale Energieversorgung, trotzdem scheitert der Energie-Volksentscheid in Berlin. Im Streit um die Altanschließer-Verträge aus DDR-Zeiten schafft der Brandenburger Landtag klarere Verhältnisse. Und gleich zwei Berliner Kinohäuser haben etwas zu feiern.
Es war spannend, doch am Ende scheitert der Volksentscheid über Berlins künftige Energieversorgung am Quorum: 24,1 Prozent der Abstimmungsberechtigten stimmen mit "Ja" - nötig wären 25 Prozent Ja-Stimmen gewesen.

Für die Initiatoren des Volksentscheids, den Berliner Energietisch, ist das knappe Ergebnis "extrem bitter". Sie hatten einen Gesetzentwurf angestrengt, der die Gründung und den Betrieb der landeseigenen "Berliner Stadtwerke" regeln sollte, die Strom aus regenativen Energiequellen produzieren und vertreiben sollten. Die Organisatoren haben einst gehofft, den Volksentscheid am Tag der Bundestagswahl abhalten zu können. Das verhinderte allerdings der Berliner Senat, der die Ziele des Volksentscheids ablehnte.
Der Vorschlag des Energietisches ging dem Senat vor allem in einem Punkt viel zu weit: bei der Bürgerbeteiligung. Die Bürgerinitiative wollte nämlich, dass im Verwaltungsrat des Stadtwerks zwei Senatoren, sechs direkt gewählte Bürger und sieben Beschäftigte sitzen. Der Senat sah darin Risiken - und hatte vorgesorgt: Ende Oktober gründete er ein eigenes Stadtwerk, das Ökostrom produzieren und verkaufen soll. Da es aber lediglich mit 1,5 Millionen Euro jährlich ausgestattet wird, spotteten die Gegner über das "Mini-Stadtwerk".
Verjährungsfrist für Altanschließer-Verträge bis 2015
Wer muss für Investitionen in die Wasserversorgung aufkommen? Um diese Frage streiten sich seit 1990 Abwasserzweckverbände, Kommunen und Grundstückseigentümer. Laut einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts müssen sich auch sogenannte Altanschließer an den Investitionen ins Wasser- und Abwassernetz beteiligen, so zum Beispiel für den Bau moderner Kläranlagen.
Die Altanschließer finden das unfair: Da sie schon zu DDR-Zeiten ans Netz angeschlossen waren, sehen sie nicht ein, dass sie für Investitionen, die nach 1990 getätigt wurden, zur Kasse gebeten werden. Und noch schlimmer: Sie können von den Kommunen und Wasserverbänden auch rückwirkend an diesen Kosten beteiligt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat aber festgelegt, dass es eine Verjährung geben muss.
Deshalb beschließt der Brandenburger Landtag eine entsprechende Verjährungsfrist, wonach Ansprüche gegenüber Altanschließern spätestens bis Oktober 2015 geltend gemacht werden müssen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte gefordert, die Verjährungsfrist erst für 2020 anzusetzen, sie warnte vor millionenschweren Verlusten.

Filmstadt Berlin: 50 Jahre Kino International und der neue Zoo Palast
Das Kino International im Berliner Osten feiert 50. Jubiläum. Mit der Premiere des sowjetischen Revolutionsdramas "Optimistische Tragödie" wurde es am 15. November 1963 eröffnet. Zahlreiche DEFA-Filme feierten hier bis 1989 ihre Premiere. Doch nicht nur DDR-Filmklassiker wie "Lotte in Weimar" oder Konrad Wolfs "Solo Sunny" flimmerten über die Leinwand - das Kino zeigte auch internationale Filme wie das Hollywoodmusical "Cabaret", Volker Schlöndorffs RAF-Drama "Die verlorene Ehe der Katharina Blum" oder "Dirty Dancing".
In seiner langen Geschichte bleiben zwei Ereignisse besonders in Erinnerung: Der Eklat von "Spur der Steine" mit Manfred Krug. Zu dessen Premiere hatte die SED-Partei Störer abkommandiert, die während der Vorstellung den Film mit Zwischenrufen verunglimpften. Und ebenso historisch war am 9. November 1989 die Premiere von "Coming Out". Während die Gäste den ersten Schwulenfilm der DDR im Kino International sehen, fällt draußen die Mauer.

Im Westteil der Hauptstadt feiert im November unterdessen der altehrwürdige Zoo Palast seine Wiedereröffnung - nach dreijähriger Bauphase. Das Traditionshaus soll wieder eine Spielstätte der Berlinale werden. Früher war es Hauptaustragungsort, schon im ersten Jahr fanden hier die Internationalen Filmfestspiele statt. Auch große Premieren sollen hier wieder gefeiert werden, mit rotem Teppich und Star-Aufgebot.
Während früher 1.200 Kinobesucher im Großen Saal Platz hatten, sind es jetzt nur 850 Sitze. Trotzdem ist er weiterhin der größte Kinosaal Berlins. Die Bühne vor der Leinwand, auf der schon Sophia Loren, Gina Lollobrigida oder Claudia Cardinale standen, ist beibehalten worden. Der Zoo Palast ist denkmalgerecht saniert und jetzt mit modernster Bild- und Soundtechnik ausgestattet.
Erster deutscher "Coffeeshop" in Kreuzberg?
Es wäre ein Novum in Deutschland: In Berlin-Kreuzberg soll der erste Coffeeshop Deutschlands eröffnen. Die Kreuzberger Bezirksverordnetenversammlung stimmt mit großer Mehrheit dem Plan von Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) zu. Sie will damit den illegalen Drogenhandel in ihrem Stadtteil eindämmen, vor allem in und rund um den Görlitzer Park.

"Wir müssen jetzt ungewöhnliche Lösungen denken", so Herrmann. Gemeinsam mit Beratungsstellen und Anwohnern soll nun ein Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erarbeitet werden. Die Eröffnung eines "Coffeeshops" wäre nur mit Genehmigung der Behörde möglich.
Der rot-schwarze Senat ist jedoch strikt gegen eine legale Verkaufsstelle "weicher" Drogen, die Bundesdrogenbeauftragte Mechthild Dyckmans (FDP) ebenfalls. Die Einführung sei aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht denkbar. Der illegale Rauschgifthandel werde dadurch nicht aus der Welt geschafft. Trotzdem weiß der Senat, dass etwas in Berlin geschehen muss: Allein im Görlitzer Park gab es 113 Razzien in den ersten neun Monaten 2013. Polizisten leiteten wegen Drogendelikten 310 Ermittlungsverfahren ein.














