
25. Mai - Brandenburg stimmt über Kommunen ab - und über Europa
Den Auftakt für das Wahljahr in Brandenburg machen die Kommunalwahlen im Mai - ein Wahlgang, der vor allem vor dem Hintergrund der geplanten Kommunalreform Spannung verspricht. Zudem dürfen erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren an der Kommunalwahl teilnehmen - nicht aber an der Europawahl, die am gleichen Tag stattfindet.
Die Kommunalwahl in Brandenburg fällt 2014 mit der Europawahl zusammen und stellt die Brandenburger vor zwei recht unterschiedliche Entscheidungen: Am letzten Sonntag im Mai sollen sie einerseits bestimmen, was politisch gesehen direkt vor ihrer Haustür passiert, und andererseits, wer zukünftig Entscheidungen im fernen Brüssel fällen darf.
Spannend für die Region werden die Abstimmungen über die Gemeinden, Landkreise und Städte. Das Land verzeichnet sinkende Einwohnerzahlen und damit sinkende Steuereinnahmen: Deshalb stehen seit Jahren die Gemeindestrukturen in Brandenburg auf dem Prüfstand.
Oberbürgermeister meutern gegen Kommunalreform
Erst im Oktober 2013 hat die Enquetekommission des Brandenburger Landtags ihre Ergebnisse zur Kommunal- und Verwaltungsreform vorgestellt - und das nicht zur Begeisterung aller. Experten überprüften im Auftrag des Parlaments die Gemeindestrukturen und machten Vorschläge, wie angesichts der zu erwartenden Mindereinnahmen eine funktionierende Verwaltung gewährleistet werden kann.
Der Vorschlag der Kommission: Landkreise zusammenlegen und eine Reihe von Aufgaben vom Land auf die Kreise und Kommunen verteilen. Aus aktuell 14 könnten sieben bis zehn Landkreise werden. Auch um zu verhindern, dass einige Kreise in den nächsten Jahren unter die 100.000-Einwohner-Marke fallen. Auch die Zahl der hauptamtlich verwalteten Gemeinden soll sinken, um 80 auf dann 120. Die Fusionen sollen grundsätzlich freiwillig erfolgen, so die Idee. Wie realistisch das reilich ist, wird sich zeigen.
Ursprünglich wollte die Kommission auch die Empfehlung abgeben, die vier kreisfreien Städte Cottbus, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Potsdam mit den jeweils umliegenden Landkreisen zu fusionieren. Die Oberbürgermeister der Städte aber lehnen die Pläne klar ab. Kritik kommt auch vom Städte- und Gemeindebund: Es sei unsinng, dass die Städte damit Kompetenzen an den jeweiligen Landkreis abgeben müssten, obwohl sie bei sinkenden Einwohnerzahlen die Anker der jeweiligen Regionen blieben, hieß es.
Kritik an Reformplänen von CDU, Grüne und FDP
Spannend für die Kommunalwahl im Mai sind deshalb die unterschiedlichen Positionen der Parteien zur geplanten Gemeindereform: Die märkische CDU ist gegen eine Neuordnung der Kreise und kreisfreien Städte. Für die CDU steht fest, dass erst bewiesen werden muss, dass größere Kreise dem Bürger auch Nutzen bringen.
Anders als SPD und Linke lehnt es die Union auch ab, dass Amtsgemeinden im Jahr 2030 mindestens 10.000 Einwohner haben müssen. Ihr Argument: Dabei gehe Bürgernähe verloren. Laut CDU sollte es keinen Zwang zur Fusion geben und es dürfen keine identitätslosen Großgemeinden entstehen.
Kritik an der Reform kommt auch von den Brandenburger Grünen: Sie sehen bei der angestrebten Aufgabenübertragung vom Land auf die Kreise Nachsteuerungsbedarf. Die Bereiche Natur- und Umweltschutz sowie der Denkmalschutz müssten Landessache bleiben. Außerdem seien die finanzpolitischen Folgen der Funktionalreform nicht untersucht worden. Die FDP verlangt zudem die Abschaffung der Kreisumlage, die Zahlungen von Städten und Gemeinden an den Landkreis. Die Kreise sollten vom Land eigene Zuweisungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten, hieß es.
Erstmals können Jugendliche ab 16 Jahren wählen
Ein Novum erlebt das Land Brandenburg bei den anstehenden Kommunalwahlen auch: Zum ersten Mal können Jugendliche ab 16 Jahren auf Landesebene wählen. Brandenburg ist damit das erste Flächenland, das Wahlen ab diesem Alter ermöglicht. Im Jahr 2011 hatte der Landtag in Potsdam entsprechend das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt.
Anlässlich des Wahljahres 2014 hat die Landesregierung das "Jahr der Partizipation" ausgerufen. Dass Jugendliche ab 16 Jahren wählen können, gilt neben der Kommunalwahl auch für die Landtagswahl im September. Das Bildungsministerium hat für das Themenjahr ein spezielles Konzept mit verschiedenen Aktivitäten entwickelt, die Jugendliche motivieren sollen sich einzumischen.
Bei den Kommunalwahlen können rund 2,1 Millionen Brandenburger ihre Vertretungen der jeweiligen Städte, Landkreise und Gemeinden wählen. Dabei werden ihre abgegebenen Wählerstimmen nach dem Verhältniswahlprinzip in Sitze umgerechnet. Neben Einzelbewerbern müssen die Wähler zwischen verschiedenen Kandidatenlisten entscheiden. Jeder Wähler hat drei Stimmen, die er auf Einzelkandidaten und Listen verschiedener Parteien verteilen kann. Eine Fünf-Prozent-Hürde gibt es bei Kommunalwahlen in Brandenburg nicht.
Wahl über das EU-Parlament
Gleichzeitig mit den Kommunalwahlen findet am 25. Mai die Europawahl statt, die europaweit vier Tage dauert. Während in manchen EU-Staaten werktags gewählt wird, ist der Wahltag in Deutschland am Sonntag.
Wie in den anderen 15 Bundesländern auch wählt Brandenburg die Abgeordneten des Europäischen Parlaments direkt. In dem Parlament mit Sitz in Straßburg sitzen 751 Abgeordnete, von ihnen stellt Deutschland als bevölkerungsreichster Mitgliedsstaat 96 Abgeordnete.
Bei der Europawahl gibt es anders als bei der Bundestagswahl keine Wahlkreise, sondern Listen. Jeder Wähler kann nur eine Stimme abgeben. Es gilt eine Drei-Prozent-Hürde - alle Parteien, die drei oder mehr Prozent der Stimmen auf sich vereinen, ziehen ins EU-Parlament ein.



