
rbb Fernsehen - Kabel Deutschland schränkt Regionalverbreitung ein
Kabel Deutschland (KDG) reduziert das digitale Angebot an regionalen ARD-Programmen und verringert die technische Fernsehqualität.
Wichtig für Zuschauer zu wissen
Im Kabelnetz Michendorf in Brandenburg hat dies bereits Ende Januar begonnen. Schritt für Schritt geschieht die Umstellung Anfang Februar auch in den anderen Regionen des Landes und in Berlin. Die Termine sind hier aufgelistet.
In Folge der Umstellung können Digital-Kabelkunden in Brandenburg um 19.30 Uhr nur noch „Brandenburg aktuell“ und in Berlin nur noch die „Abendschau“ empfangen. Auch von den anderen Dritten Programmen bietet KDG jeweils nur eine regionale Ausgabe an. Zudem wird die technische Qualität des Sendesignals abgesenkt.
Der analoge Kabelempfang bei KDG ist nicht eingeschränkt. Über Satellit, DVB-T sowie in anderen Kabelnetzen und im Internet (WebTV, IPTV) können rbb-Zuschauer weiterhin störungsfrei fernsehen.
Im Kabelnetz Michendorf in Brandenburg hat dies bereits Ende Januar begonnen. Schritt für Schritt geschieht die Umstellung Anfang Februar auch in den anderen Regionen des Landes und in Berlin. Die Termine sind hier aufgelistet.
In Folge der Umstellung können Digital-Kabelkunden in Brandenburg um 19.30 Uhr nur noch „Brandenburg aktuell“ und in Berlin nur noch die „Abendschau“ empfangen. Auch von den anderen Dritten Programmen bietet KDG jeweils nur eine regionale Ausgabe an. Zudem wird die technische Qualität des Sendesignals abgesenkt.
Der analoge Kabelempfang bei KDG ist nicht eingeschränkt. Über Satellit, DVB-T sowie in anderen Kabelnetzen und im Internet (WebTV, IPTV) können rbb-Zuschauer weiterhin störungsfrei fernsehen.
Termine der Umstellung
• 24. Januar: Michendorf
• 31. Januar: Gransee, Cottbus
• 5. Februar: Berlin (alle Kopfstationen), Königs Wusterhausen
• 6. Februar: Falkensee, Fürstenwalde,
• 12. Februar: Bad Freienwalde, Perleberg
• 31. Januar: Gransee, Cottbus
• 5. Februar: Berlin (alle Kopfstationen), Königs Wusterhausen
• 6. Februar: Falkensee, Fürstenwalde,
• 12. Februar: Bad Freienwalde, Perleberg
Der Streit um die Einspeisung
Die ARD verweist darauf, dass Kabel Deutschland die Entscheidung zur Einschränkung des ARD-Angebotes für das eigene Unternehmen getroffen habe. Mit dieser Entscheidung müsse sich Kabel Deutschland allerdings im Wettbewerb mit anderen Unernehmen behaupten, die die Programmangebote der ARD vollständig und in besserer technischer Qualität verbreiten, heißt es.
Von ARD-Seite wird betont, dass die Senderfamilie ihre Programme der Öffentlichkeit und damit auch Kabelnetzbetreibern wie Kabel Deutschland in technisch hervorragender Qualität über Satellit zur Verfügung stelle. Kabel Deutschland habe rechtlich wie technisch alle Möglichkeiten, ihren Kunden diese Programme in derselben Qualität und Vielfalt weiterzureichen.
Hintergrund ist ein Streit zwischen ARD und ZDF einerseits und Kabel Deutschland (KDG) andererseits um sogenannte Einspeiseentgelte. Kabelnetzbetreiber wie die KDG versuchen von den Zuschauern, ihren Kabelkunden, und auch von den einspeisenden Sendern Gebühren zu erheben.
ARD und ZDF haben die Einspeiseverträge mit Kabelnetzbetreibern wie Kabel Deutschland zum 31. Dezember 2012 gekündigt. Sie sind nicht weiter bereit, für die Einspeisung ihrer Programminhalte zu zahlen. Führende Kabelnetzbetreiber wie Kabel Deutschland wollen für alle Sender der ARD und das ZDF durch Klagen eine Zahlungspflicht erreichen. Zur Verbreitung von ARD und ZDF bundesweit sowie von ARD-Regionalprogrammen landesweit sind die Kabelnetzbetreiber gesetzlich verpflichtet, so die Position der Sender.
Von ARD-Seite wird betont, dass die Senderfamilie ihre Programme der Öffentlichkeit und damit auch Kabelnetzbetreibern wie Kabel Deutschland in technisch hervorragender Qualität über Satellit zur Verfügung stelle. Kabel Deutschland habe rechtlich wie technisch alle Möglichkeiten, ihren Kunden diese Programme in derselben Qualität und Vielfalt weiterzureichen.
Hintergrund ist ein Streit zwischen ARD und ZDF einerseits und Kabel Deutschland (KDG) andererseits um sogenannte Einspeiseentgelte. Kabelnetzbetreiber wie die KDG versuchen von den Zuschauern, ihren Kabelkunden, und auch von den einspeisenden Sendern Gebühren zu erheben.
ARD und ZDF haben die Einspeiseverträge mit Kabelnetzbetreibern wie Kabel Deutschland zum 31. Dezember 2012 gekündigt. Sie sind nicht weiter bereit, für die Einspeisung ihrer Programminhalte zu zahlen. Führende Kabelnetzbetreiber wie Kabel Deutschland wollen für alle Sender der ARD und das ZDF durch Klagen eine Zahlungspflicht erreichen. Zur Verbreitung von ARD und ZDF bundesweit sowie von ARD-Regionalprogrammen landesweit sind die Kabelnetzbetreiber gesetzlich verpflichtet, so die Position der Sender.
