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rbbonline | Abgeordnetenhaus Berlin | 2008 | 11. September


erläutert die Notwendigkeit, das Sonderzahlungsgesetz zu ändern und verweist dabei auf die Besonderheiten Berlins, z.B. den Solidarpakt im Öffentlichen Dienst.
Nach dem Abbruch der Tarifverhandlungen seitens der Gewerkschaften habe sich der Senat entschlossen, einmalige Sonderzahlungen zu leisten. Im Haushalt schlage das mit 28,4 Millionen Euro zu Buche.
11. September 2008
34. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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