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rbbonline | Abgeordnetenhaus Berlin | 2009 | 15. Januar 2009


konstatiert, dass ein reiner Kostenvergleich nur dann möglich ist, wenn auch die Leistungen miteinander vergleichbar seien. In Berlin sei die bürgernahe Verwaltung viel weiter vorangeschritten als in anderen Städten. Dies müsse man bei Vergleichen berücksichtigen.
Es sei ungerecht, dem Senat unseriöse Vergleiche zu unterstellen.
15. Januar 2009
40. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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