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rbbonline | Abgeordnetenhaus Berlin | 2009 | 05. März 2009


verteidigt das eingeschränkte Rauchverbot, weil damit eine Benachteiligung der kleinen Eckkneipen ausgeschlossen worden sei. Zudem seien schon bisher die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Berliner Nichtraucherschutzgesetz gut berücksichtigt worden.
Im Anschluss erklärt er die Änderungen, die noch genauere Regelungen für eine Raucherkneipe vorgeben sollen. Damit werde Behördenwillkür und der Ermessensspielraum eingeschränkt und die Nichtraucher noch besser geschützt.
05. März 2009
43. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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