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konstatiert, dass bestehende Instrumente nicht ausreichten, um den Gleichstellungsgrundsatz im Alltag durchzusetzen. Trotz Verfassungsgrundsätzen und gesetzlicher Vorgaben werde immer wieder gegen das Landesgleichstellungsgesetz verstoßen. Um den Alltag zu verändern, müsse es durch das Instrument der Verbandsklage ergänzt werden.
07.März 2013
28. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
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