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unterstreicht, dass das Gesetz schon zum 1. Januar 2014 in Kraft tritt. Das Gesetz sichere die Zahlung eines Mindestlohns von 8,50 Euro in der Berliner Verwaltung und in Beteiligungsunternehmen des Landes. Es sei eine sinnvolle Ergänzung des Berliner Vergabegesetzes.


