Nußbaum mit dem Entwurf des Doppelhaushalts 2014/2015 (dpa, Jan. 2013)

12. Dezember 2013 - 40. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses

Nach mehr als zwölfstündiger Debatte wurde auf der letzten Sitzung des Jahres der Doppelhaushalt 2014/2015 verabschiedet. Außerdem wurde die City-Tax beschlossen und ein Teil der Parlamentsreform verabschiedet.

Für das Mammut-Zahlenwerk stimmten die Regierungsfraktionen SPD und CDU. Die Opposition aus Grünen, Linken und Piraten lehnte den Etat als "Haushalt der verpassten Möglichkeiten" ab.

Rund 23 Milliarden Euro umfasst das Haushaltsvolumen pro Jahr. Trotz künftig erheblich geringerer Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich will Berlin schon 2014 keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Deutliche Steuermehreinnahmen, erhöhte Bundeszahlungen für die Grundsicherung und sehr viel geringere Zinsausgaben machen es möglich. Dank der erwarteten Überschüsse will das mit rund 63 Milliarden Euro verschuldete Land sogar weiterhin Schulden abbauen: 2014 90 Millionen und im Jahr 2015 226 Millionen Euro.

Mit seinem ausgeglichenen Haushalt sei Berlin "kein Bittsteller mehr", erklärte Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) mit Blick auf die Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs nach 2019.

Die rot-schwarze Koalition will weiterhin kräftig in Bildung, Forschung und Wissenschaft investieren. Dieses Ressort weist mit Ausgaben von 4,6 (2014) und 4,7 Milliarden Euro auch den höchsten Etat auf. Auch für Polizei, Justiz und das beschlossene Stadtwerk zur
Erzeugung von ökologischem Strom gibt es künftig mehr Geld in Millionenhöhe. Dafür erhöhte die große Koalition auch die Grunderwerbssteuer von 5 auf 6 Prozent und führt von 2014 eine City-Tax ein. Ab 1. Januar 2014 müssen Touristen eine Übernachtungssteuer in Höhe von fünf Prozent der Netto-Hotelrechnung bezahlen.

Auch ein Teil der umfassenden Parlamentsreform wurde verabschiedet. Nach den Vereinbarungen soll die steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete von 1018 auf 1500 Euro steigen. Wer ein externes Büro in seinem Wahlkreis anmietet, bekommt noch 1000 Euro obendrauf. Ferner werden für die Büroausstattung bis zu 5000 Euro je Wahlperiode nach Beleg erstattet. Zudem können die Abgeordneten künftig für 3000 Euro statt bisher 580 Euro im Monat qualifizierte Mitarbeiter einstellen.

Die Vergütung der Bezirksverordneten wird von 345 auf 582 Euro erhöht. Die zwölf Bezirksparlamente erhalten zusätzlich je 75 000 Euro im Jahr, um die Fraktionen besser zu unterstützen.

In Berlin gilt künftig für die Beschäftigten des Landes ein Mindestlohn. Bisher galt dieser Mindestlohn nur für öffentliche Aufträge des Landes Berlin. Demnach erhalten alle Angestellten der Berliner Verwaltung, der Beteiligungen des Landes, der Hochschulen sowie von Gerichten, Rechnungshof und Abgeordnetenhaus mindestens 8,50 Euro pro Stunde. Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU hatten den Antrag eingebracht. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.