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will die geäußerten Bedenken in die Diskussion einbeziehen. Das Gesetz werde jedoch nicht rückgängig gemacht. Übersichtsaufnahmen seien nur beschränkt erlaubt, sie dürften weder gespeichert noch für die Strafverfolgung verwendet werden. Im Zentrum stehe die Gefahrenabwehr.
13.Juni 2013
33. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
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