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bedauert, dass der Gesetzentwurf so spät vorliege und erst frühestens Ende des Jahres in Kraft treten könne. Vor elf Jahren sei das Zweckentfremdungsverbot vom Berliner Oberlandesgericht gekippt worden, nun sei Wohnungsknappheit eingetreten. Die vorgesehenen Maßnahmen seien nicht ausreichend.
Insbesondere liege die zugehörige Verordnung, ohne die das Gesetz nicht in Kraft treten könne, noch nicht vor. Darin sieht die Abgeordnete eine Einladung an Vermieter, noch rasch vollendete Tatsachen zu schaffen.
13.Juni 2013
33. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses


