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wirft Katrin Schmidberger vor, den Gesetzentwurf des Senats aus purem Neid schlecht zu reden. Sie zählt die Eckpunkte des geplanten Gesetzes zum Verbot von Zweckentfremdung auf. Bestehende gewerbliche Nutzungsverträge würden geschützt. Auch Sondergenehmigungen seien unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
13.Juni 2013
33. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
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