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spricht von einem "guten Gesetz". Es sei ohne Skandalisierung und Streit beraten worden. Das neue Landesnaturschutzgesetz werde den wesentlichsten Ansprüchen aller Fraktionen gerecht. Freymark geht auf drei Paragrafen näher ein: Umweltbildung, Umweltbeobachtung und Ausgleichsmaßnahmen nach der Versiegelung von Flächen.
16.Mai 2013
31. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
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