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Der Fraktionsvorsitzende findet es nicht verwerflich, dass man – siehe Hamburg - "ein Gesetz, das funktioniert, auch so kopiert". Allerdings müssten Krankenhäuser und Obdachlosenunterkünfte von der Definition "Beherbergungsbetrieb" ausgenommen werden. Darüber hinaus könnte sich bei der Angabe zu Geschäftsreisen eine Möglichkeit der Steuerhinterziehung ergeben.
16.Mai 2013
31. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
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