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widerspricht dem Vorwurf seines Vorredners, im Antrag zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung sei die Aufforderung an den Senat nicht klar genug formuliert. Es werde genau dargelegt, was genau der Senat beantragen solle. Die Rechtsgrundlage müsse sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und am BKA-Gesetz orientieren.
17.Januar 2013
25. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
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