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erläutert, dass die Planung von Straftaten und terroristischen Handlungen kaum noch ohne moderne Kommunikationsmethoden denkbar sei. Deshalb könne der Staat nicht auf die Überwachung dieser Kommunikationswege verzichten. Voraussetzungen und Grenzen müssten aber klar gesetzlich geregelt werden, da die Maßnahme einen schweren Grundrechtseingriff darstelle.
17.Januar 2013
25. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
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