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ist überzeugt, dass es zusätzlich zu den bestehenden Gesetzen kein Verbandsklagerecht brauche, um den Tierschutz durchzusetzen. Zumal damit nur nachträglich festgestellt werden könne, ob etwas rechtens gewesen sei. Dies könne die tierexperimentelle Forschung am Wissenschaftsstandort Berlin gravierend erschweren.
Die Grundlagenforschung und die Ausbildung des Nachwuchses in der Biomedizin würden geschwächt und Firmen könnten in andere Bundesländer abwandern.
18.April 2013
30. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
18.April 2013
30. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses


