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weist den Vorwurf zurück, dass es sich bei dem Gesetz um einen "schwerwiegenden Eingriff in das Demonstrationsrecht" handele. Jahrzehntelang seien die "Übersichtsaufnahmen" völlig ungeregelt gewesen, dies solle sich nun ändern, indem klare Beschränkungen festgelegt würden.
So werde es nur eine Übertragung, aber keine Aufzeichnung der Bilder und keine Individualisierung geben. Somit auch keine Porträtfotos und keine Identifizierbarkeit. Die Aufnahmen seien auf "unübersichtliche Großdemonstrationen" beschränkt und würden von allen anderen Aufnahmen zur Gefahrenabwehr scharf abgetrennt.
18.April 2013
30. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses


