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erläutert, der Zweck des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum sei nicht, den zusätzlichen Wohnungsbedarf vollständig zu decken. Vielmehr gehe es darum, das Wohnraumangebot zu erhalten, Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und für Transparenz und Rechtssicherheit zu sorgen. Lange Übergangsfristen stellten sicher, dass die Betroffenen sich auf die neue Situation einstellen könnten.


