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bemängelt, der Gesetzentwurf verbiete die Zweckentfremdung von Wohnraum erst nach Verabschiedung einer nachgeordneten Verordnung. Sie appelliert an den Senat, diese Verordnung möglichst bald zu beschließen und die Bezirke personell in die Lage zu versetzen, die Regelungen wirksam umzusetzen. Andernfalls sei das Gesetz nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben stehe.


