
21. November 2013 -
Gegenstand der Aktuellen Stunde war "Berlin als Gründerhauptstadt und Start-up-Metropole". Außerdem wurde ein Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen verabschiedet.
Wegen eines Brandes in der Lüftungsanlage des Abgeordnetenhauses wurde die Sitzung zunächst unterbrochen und dann entschieden, sie zu verkürzen. Einige Debatten wurden nicht geführt. Ursache war nach Angaben von Parlamentspräsident Ralf Wieland ein heiß gelaufener Motor in der Lüftungsanlage.
In der Aktuellen Stunde unterstrich Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) Berlins Status als deutsche Gründerhauptstadt. Berlin gebe Raum zur Verwirklichung von Ideen."Die Rahmenbedingungen stimmten." Aus Sicht der Opposition darf sich das Land Berlin nicht auf dem Gründerboom in der Hauptstadt ausruhen.
In Zweiter Lesung verabschiedete das Abgeordnetenhaus das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Damit geht Berlin nun nach jahrelanger Debatte gegen die zunehmende Umwandlung von Miet- in Ferienwohnungen vor. Nach Schätzung der Regierungskoalition wurden bereits rund 15.000 Wohnungen dem Markt entzogen. Angesichts steigender Mieten und einer zunehmenden Wohnungsknappheit fehlten sie nun, vor allem im preisgünstigen Mietensegment. Das Gesetz sieht eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor, in denen sich Vermieter von Ferienwohnungen auf die neue Rechtslage einstellen können. Sonderregelungen soll es auch für Arztpraxen oder soziale Einrichtungen in Wohnungen geben.
Beschlossen wurde zudem die Novelle des rbb-Staatsvertrages und des Medienstaatsvertrags Berlin-Brandenburg. Damit kann das Zustimmungsgesetz wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Opposition kritisierte, dass freie Mitarbeiter nicht im Personalrat vertreten seien. Sie machten etwa die Hälfte der Belegschaft beim Rundfunk Berlin-Brandenburg aus.
Die Linke sprach von einem "Kniefall vor der Intendanz". Die Regierungsparteien von
SPD und CDU sehen dennoch die Interessen der Freischaffenden gut vertreten und verwiesen auf Verbesserungen gegenüber dem jetzigen Zustand. Im rbb-Staatsvertrag ist die Verankerung einer Vertretung für arbeitnehmerähnlich beschäftigte freie Mitarbeiter vorgesehen. Diese Vertretung soll durch ein Statut der rbb-Intendantin geregelt werden.

