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verweist nochmals auf die längst festgeschriebene Anpassung der Richtwerte an den Mietspiegel und den Heizkostenspiegel. Die Berechnungsgrundlagen stünden außerdem im Einklang mit den bundesgesetzlichen Regelungen. Mit den Zielen des zweiten Antrages stimme er überein. Nicht ganz klar sei, auf welche Mieten und welchen Zeitraum sich die Forderungen bezögen.
21.Februar 2013
27. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
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