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sieht dringenden Handlungsbedarf des Bundes, gesetzlich gegen Korruption niedergelassener Ärzte vorzugehen. Er begründet dies mit dem Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und den enormen Kosten, die dem Gesundheitswesen entstünden. Pharmafirmen dürften nicht bestimmen, was in den Praxen verschrieben werde. Die Organe ärztlicher Selbstverwaltung würden selbst nicht tätig.
21.Februar 2013
27. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
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