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verteidigt den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums. Die Zahl der Anträge auf Beratungshilfe sei seit 1980 von 60.000 auf 970.000 gestiegen. Mit dem Gesetzentwurf könne man Kostensenkung und Unterbindung von Missbrauch in ein angemessenes Verhältnis zur Rechtschutzgarantie bringen.
21.März 2013
29. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
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