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bezeichnet den Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht als "einmalig, überflüssig und völlig daneben". Sie grenze die große Gruppe von Menschen aus der Türkei aus, obwohl es das Ziel sein müsste, alle Menschen gleichzustellen. Im Gesetz werde die Einstaatigkeit zur Regel erklärt, die Realität sei aber die Mehrstaatigkeit, die – auch durch die EU – im Gegenseitigkeitsverhältnis hingenommen werde.
21.März 2013
29. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
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