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findet das Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung "handwerklich ordentlich", es sei aber "kein großer Wurf". Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes würden zwar erfüllt, rechtspolitische Innovationen blieben allerdings aus. Insbesondere vermisst Behrendt mehr konkrete, einklagbare Rechte für die Verwahrten.
21.März 2013
29. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
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