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beschreibt den schwierigen Abwägungsprozess zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit und den Persönlichkeitsrechten der Verwahrten. Ziel des Gesetzes sei es, die Gefährlichkeit der Untergebrachten zu vermindern, so dass sie schnellstmöglich aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden könnten.
21.März 2013
29. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
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