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unterstützt grundsätzlich den Wunsch nach mehr Transparenz und gibt bekannt, dass die Dienstanweisung nun doch unter berlin.de veröffentlicht wurde. Der Antrag der Piraten habe sich somit erledigt. Ansonsten seien Dienstvorschriften originär für den dienstlichen Gebrauch bestimmt und würden vom Dienstherrn kontrolliert. Darüber hinaus solle kein "Flickenteppich von veröffentlichten und nichtveröffentlichten Dienstanweisungen entstehen".


