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macht geltend, dass die Gebühr für Kirchenaustritte dem tatsächen Verwaltungsaufwand entsprechen müsse. Es gebe fünf Bundesländer, die ebenfalls 30 Euro verlangten. Über die Höhe der Gebühr sollte im Ausschuss beraten werden.
30.Mai 2013
32. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
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