-
ist dafür, die "Kirche im Dorf" zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht habe in einem Urteil von 2008 eine Gebühr von 30 Euro für einen Kirchenaustritt als angemessen bezeichnet. In der Regel werde für jeden Verwaltungsakt eine Gebühr erhoben.
30.Mai 2013
32. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
32. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses


