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findet Zwangsmaßnahmen wie Bußgelder für die Sprachförderung nicht zielführend. Man müsse für mehr Anreize sorgen und für Verständnis werben. Im Hinblick auf das Berliner Datenschutzgesetz hält er eine verpflichtende Weitergabe der Sprachlerntagebücher an die Schulen für unzulässig.
30.Mai 2013
32. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
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