Die Mieten wachsen in den Himmel, Berliner Mietspiegel 2013 als Schrift über Wohnhäusern; Quelle: rbb

30. Mai 2013 - 32. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses

Steigende Mieten und die Wohnungspolitik des Senats sind Thema der Aktuellen Stunde. Beantragt wurde sie von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.

In der vergangenen Woche war der neue Mietspiegel erschienen, nach dem sich der Anstieg der Mieten leicht verlangsamt hat. Dennoch wird das Wohnen in Berlin immer teurer. Wer eine neue Wohnung in der Hauptstadt sucht, muss kräftige Aufschläge in Kauf nehmen.

In der Diskussion um steigende Mieten griff die Opposition die rot-schwarze Berliner Koalition scharf an. Es werde zu wenig getan und gebe keine wohnungspolitische Gesamtstrategie, kritisierte Grünen- Abgeordnete Katrin Schmidberger. Mietbelastungen von 40 Prozent seien keine Seltenheit. Dies gefährde den Wirtschaftsstandort Berlin. Die Linksfraktion forderte eine bessere Perspektive für Sozialmieter und eine Deckelung von Neuvertragsmieten. Beide Fraktionen lobten jedoch die Arbeit von Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD). Unter seiner Federführung war eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Kraft getreten, nach der Mieten in drei Jahren nur noch um 15 Prozent erhöht werden dürfen.

Nach Sexualdelikten an Grundschulen haben SPD und CDU mehr Sicherheit für Schüler gefordert. Sie schlugen vor, dass jede Grundschule einen Kooperationsvertrag mit der Polizei schließen solle. Wenn möglich, sollten zudem die Schuleingänge während des Unterrichts verschlossen und Videokameras eingesetzt werden. Die Grünen kritisierten, dass die Schulen zu Hochsicherheitstrakten gemacht würden. Das Geld solle besser in mehr Sozialarbeiter, Psychologen, Lehrkräfte und Aufsichtspersonal investiert werden.

Wer künftig in Berlin aus der Kirche austreten will, soll dafür 30 Euro Verwaltungsgebühr bezahlen. Der Gesetzentwurf des rot-schwarzen Senats wurde in 1. Lesung beraten. Der Senat hatte die Gebühr mit den Kosten für die Amtsgerichte begründet. So müssten Austrittsbescheinigungen ausgestellt, Standesämter und Finanzbehörden informiert werden. Vergleichbare Regelungen gebe es in allen Bundesländern außer in Berlin, Brandenburg und Bremen.