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sieht im Gegensatz zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe, Nußbaum, "keinerlei Rechtsgründe", die privatrechtliche Holding nicht aufzulösen. Ein öffentliches Unternehmen sollte als Anstalt des öffentlichen Rechts verfasst und demokratisch kontrollierbar sein. Erneut plädiert Lederer für neue Tarifkalkulationsvorschriften.


