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gibt zu bedenken, dass für die Oberschulen des Landes eine rechtlich schwierige Situation entstehe, da sie bereits Handlungsanweisungen für die Vergabe von Schulplätzen erhalten hätten, bevor es dazu einen Parlamentsbeschluss gebe. Ferner kritisiert sie die Einführung von Bußgeldern, wenn Kinder nicht zu den Sprachstandsfeststellungen erschienen. Dadurch werde aus der Einladung eine Vorladung.


