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weist darauf hin, dass die Schutzfrist nur eine "trügerische Sicherheit" bietet, da sie jederzeit im laufenden Jahr kündbar ist. Sie habe nichts gegen Wohnungsneubau, aber es sollte zuerst dort gebaut werden, wo Flächen dafür ausgelegt seien. Kleingärten könnten z.B. durch Ausweisung als "ökologische Ausgleichsfläche" gesichert werden.


