Hakan Tas (Die Linke) (Quelle: rbb)

- Hakan Taş (Die Linke)

nennt die Vorschrift des Paragraphen 21 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes "uferlos". Eine Maßnahme - wie die der Gefahrengebiete - mit derartig weitreichenden grundrechtlichen Auswirkungen dürfe nicht allein im Ermessen der Polizei liegen. Ihr Handeln entziehe sich jeglicher parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle. Das sei rechtsstaatlich mehr als fragwürdig.