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In einer weiteren Kurzintervention weist Christopher Lauer auf die Paragraphen 21 und 34 im Berliner Sicherheits- und Ordnungsgesetz hin, die nach seiner Meinung den Vergleich zu den Gefahrengebieten in Hamburg zulassen. Im Innenausschuss habe die Polizei die Praxis der Gefahrenzone als "effizientes Mittel" dargestellt, jedoch nichts vorgelegt, was die Abgeordneten überzeugt habe. - Robbin Juhnke empfiehlt Lauer, sich mit der Materie intensiver zu befassen. Dann würde er z.B. wissen, dass es einen Unterschied gebe zwischen "Aufhalten" und "Durchschreiten" der Gebiete.


