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lehnt die Generalverdachtsklausel gegenüber betroffenen Frauen und Mädchen im Antrag entschieden ab. Darüber hinaus gehe es nicht an, dass das Bleiberecht der Opfer und die Bereitschaft, in Strafverfahren auszusagen, miteinander verknüpft würden. Der ursprüngliche Antrag der Opposition sei von CDU und SPD nicht nur "komplett verwässert", sondern "auch noch in sein Gegenteil verkehrt" worden.


