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rbbonline | Abgeordnetenhaus Berlin

lehnt das „Abschnüffeln von Menschen“ ab, unabhängig davon, ob es um Gefangene, Bedienstete oder Anwälte gehe. Hunde hätten im Strafvollzug nichts zu suchen. Stichprobenkontrollen bei Bediensteten des Strafvollzugs seien aber in einem gewissen Umfang sinnvoll.
02.April 2009
45. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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