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rbbonline | Abgeordnetenhaus Berlin

findet, dass das vorliegende Gesetz als Instrument für nachhaltigen Kinderschutz nicht tauglich sei. Es sei handwerklich schlecht gemacht, was die vielen Änderungsverträge der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf zeigten. Außerdem fehlten jegliche personelle und fachliche Mindeststandards.
56.Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
10.Dezember 2009
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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