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rbbonline | Abgeordnetenhaus Berlin

moniert, dass der Gesetz-Entwurf keine beeindruckende Weiterentwicklung des Referentenentwurfs darstellt. Es sei lediglich textlich redigiert worden. Inhaltlich sei kein Fortschritt bezüglich der Qualitätskontrolle der Anbieter erreicht worden. Gleichzeitig seien die Anforderungen für Bewerber für solche Einrichtungen bürokratisiert worden.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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