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rbbonline | Abgeordnetenhaus Berlin

weist auf die Schwierigkeiten der rechtlichen Zuständigkeit hin. Das Heimgesetz sei im Zuge der Föderalismus-Reform Ländersache geworden. Das Vertragsrecht sei aber in den Händen des Bundes geblieben. Mitsprache und Verbraucherschutz sei mit dem Gesetz gestärkt worden. Stellungnahmen von Trägern und von Betroffenen seien eingeholt worden.
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