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rbbonline | Abgeordnetenhaus Berlin

stellt klar, dass das Gesetz eindeutig ein Verbraucherschutzgesetz sei. Der Wahrung von Persönlichkeitsrechten sei Rechnung getragen. Sie wolle konstruktiv mit dem Gesetz-Entwurf umgehen, damit der Konsens auf einer möglichst breiten Basis stehe. Auch die Ausführungsvorschriften sollten detailliert im Ausschuss besprochen werden.
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