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rbbonline | Abgeordnetenhaus Berlin

begründet die Missbilligung mit den permanenten Verstößen gegen das Berliner Gleichstellungsgesetz, das Betriebegesetz und die Verfassung sowie die "eindeutig rechtswidrige Besetzung" der Vorstände nach Gutdünken. Löblicherweise habe die Justizsenatorin jetzt eine Prüfung durch Sachverständige veranlasst.
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