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Im Parlament
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Begründung und Abstimmung über das Thema der Aktuellen Stunde

Die Regierungfraktionen wollen "Schlussforderungen aus den Verfassungsgerichtsurteilen zu den Volksbegehren in Berlin" debattieren. FDP und Bündnis90/ Die Grünen haben ähnliche Themen vorgelegt.

Bündnis 90/Die Grünen: "Landesverfassungsgericht stoppt rot-rote Ignoranz - Kita-Gesetz verabschieden und Konsortial-Verträge offen legen!".

FDP: "Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes: Rot-Rot muss Qualiftätsverbesserungen in den Kitas endlich realisieren und darf den Bürgerwillen nicht länger ignorieren!".

CDU: "Schulstrukturreform gerät aus dem Tritt: Schulzugang wieder völlig offen - faktisch keine zusätzlichen Lehrer - kein einheitlicher Start der Bezirke".

Hintergrund zu den Urteilen des Landesverfassungsgerichts:

Am 6. 10. hatte der Landes-Verfassungsgerichtshof zwei Grundsatzentscheidungen zu Bürgerbegehren gefällt. Die Richter entschieden, dass die Volksbegehren zur Kita-Ausstattung und zur Privatisierung der Wasserbetriebe zugelassen werden müssen, die Innensenator Ehrhart Körting (SPD) zuvor auf Senatsbeschluss gestoppt hatte.

Was hatten die Richter an Körtings Entscheidungen auszusetzen?


Vereinfacht gesagt hat der Senator im Falle Wasserbetriebe mehr getan, als das vom Senat selbst geänderte Recht von ihm verlangt: Er hat den Entwurf vor der Zulassung als Volksbegehren zu umfassend geprüft und rechtliche Probleme festgestellt. Das Verfassungsgericht mahnte mehr Vertrauen in den Volkswillen an. Volksbegehren dürften in diesem Frühstadium nur gekippt werden, wenn sie «offenkundig und in erheblichen Maße» gegen wesentliche Verfassungsgrundsätze verstoßen. Sonst sollten Parlament oder Gericht nachträglich korrigieren.

Beim Kita-Begehren hat Körting das Gesetz aus Sicht der Richter falsch ausgelegt. Der Senator hatte das Begehren abgelehnt, weil es in die Haushaltshoheit des Parlaments eingreife, in dem es hohe Kosten verursache. Er ignorierte damit die Neufassung des Abstimmungsgesetzes von 2006: Demnach dürfen Volksbegehren nur in aktuell geltende Etats nicht eingreifen, wohl aber in künftige.

Was bedeutet die Gerichtsentscheidung?


Die Richter hatten erstmals nach der Novelle von 2006 Gelegenheit, sich zum Abstimmungsgesetz zu äußern. Damals waren die Hürden für direkte Demokratie gesenkt worden. In beiden Fällen - Kitas und Wasser - verwiesen die Richter den Senat einstimmig in die Schranken. Volksgesetzgebung und parlamentarische Gesetzgebung seien prinzipiell gleich zu behandeln, urteilten sie. Speziell das Kita-Urteil ist wichtig, weil es das Recht verbürgt, auch Wünsche zu einem Volksbegehren zu machen, die viel Geld kosten. Sollten etwa die Urheber des Kita-Volksbegehrens erfolgreich sein, kommen auf das Land zusätzliche Kosten in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe zu. Der geforderte Ausbau der Betreuung in Kindertagesstätten würde nach ihren Angaben jährlich 96 Millionen Euro zusätzlich kosten. Der Senat geht von 212 Millionen Euro aus.

Was wollen die Initiatoren mit ihren Volksbegehren eigentlich?


Der Landeselternausschuss Kita fordert mehr Personal, mehr Weiterbildung und einen 7-Stunden-Kita-Platz für alle Kinder ab drei, bei Kindern mit ausländischen Wurzeln ab zwei Jahren. Die Aufstockung beim Personal soll mehr Zeit für Vor- und Nachbereitung bringen.

Die Initiative Berliner Wassertisch verlangt, dass der Senat alle Verträge offen legt, mit denen die Berliner Wasserbetriebe teilweise verkauft wurden. Sie sieht in der Privatisierung den Grund für hohe Wasserpreise. 49,9 Prozent der Wasserbetriebe gingen 1999 an die Unternehmen Veolia und RWE.

15. Oktober 2009
53. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses

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