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rbbonline | Abgeordnetenhaus Berlin

Der Innensenator räumt ein, dass der Senat eine Niederlage vor Gericht erlitten habe. Das gelte auch für das Abgeordnetenhaus, das das Gesetz so verabschiedet habe. Für die Zukunft regt er an, Volksbegehren auf ihre Verfassungsmäßigkeit vor der ersten Unterschriften-Sammlung zu prüfen und dies in einer Volksgesetzgebung festzuschreiben.
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