Sie sind hier:
rbbonline | Abgeordnetenhaus Berlin

begrüßt die Entscheidung, da jetzt auch Bürgerbegehren, die mit hohen Kosten verbunden sind, in der politischen Entscheidungsfindung eine Rolle spielen können.
Er verweist darauf, dass die Offenlegung von Verträgen nicht Thema der Richter-Entscheidung gewesen sei, sondern die Bürgerbegehren dazu. Wer privat-rechtliche Verträge abschließe, könne nicht öffentliche Kontrolle einfordern.
15. Oktober 2009
53. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/imparlament/berlin/abgeordnetenhaus_berlin.html