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rbbonline | Abgeordnetenhaus Berlin

konstatiert, dass die beiden Urteile sich in die laufende Rechtssprechung einreihen, die die Politik von Rot-Rot in Berlin als „verfassungswidrig und nichtig“ beurteile. Die FDP schaue „mit Zufriedenheit auf die Verfassungsgerichtsbarkeit“ in Berlin.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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